Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Online-Ticketverkauf und den Besuch des TerpCloudzZz Winter Festival 2027
1. Veranstalter und Vertragspartner
Vertragspartner des Ticketkäufers sind, sofern im jeweiligen Ticketangebot nicht ausdrücklich ein anderer Vertragspartner benannt wird, gemeinsam:
Dirschauer Straße 37
58455 Witten
Telefon: 0160 98786140
E-Mail: VERBINDLICHE E-MAIL BESTÄTIGEN Ingo Kondziolka / ChingsLapZ
Binselberger Weg 21-1
74595 Langenburg
Telefon: 01590 1872963
E-Mail: Ingokondziolka@gmail.com
Beide Personen werden nachfolgend gemeinsam als „Veranstalter“ bezeichnet. JevGrows Store unterstützt das Festival als Mitorganisator und Manager. JevGrows Store, Sponsoren, Aussteller und weitere Projektpartner werden durch diese Funktion nicht automatisch Vertragspartner des Ticketkäufers. Eine abweichende Vertragspartnerschaft muss im konkreten Angebot ausdrücklich ausgewiesen sein.
2. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für den Erwerb von Eintrittskarten über www.TerpCloudzZz.de sowie für den Zutritt und Aufenthalt beim Festival.
- Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
- Für Aussteller, Sponsoren, Kooperationspartner, Jurymitglieder, Wettbewerbsteilnehmer, Beschäftigte und Dienstleister gelten gesonderte Verträge beziehungsweise Teilnahmebedingungen.
- Der Verkauf von Merchandise oder sonstigen Waren wird von diesen AGB nur erfasst, wenn dies beim betreffenden Angebot ausdrücklich angegeben ist. Anderenfalls gelten hierfür gesonderte Verkaufsbedingungen.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Veranstalter ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
3. Veranstaltung und Leistungsumfang
- Das Festival verbindet Community, Fachausstellung, Wintermarkt sowie ein rechtlich zulässiges Wettbewerbs- und Auszeichnungsformat.
- Maßgeblich für Datum, Einlasszeit, Veranstaltungsbeginn, Veranstaltungsende, Veranstaltungsstätte, Ticketkategorie und enthaltene Leistungen sind die Angaben im jeweiligen Ticketangebot und in der Bestellbestätigung.
- Werbliche Darstellungen, Lagepläne, Programmentwürfe und Ankündigungen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Vertragsbestandteil bezeichnet werden.
- Ein Anspruch auf die Teilnahme bestimmter Aussteller, Sponsoren, Referenten, Jurymitglieder oder sonstiger Programmbeteiligter besteht nur, wenn dies ausdrücklich als wesentliche Einzelleistung des gebuchten Tickets vereinbart wurde.
4. Vertragsschluss im Online-Ticketshop
- Die Darstellung von Tickets auf der Website ist grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots und noch kein bindendes Vertragsangebot des Veranstalters.
- Der Kunde wählt das gewünschte Ticket, gibt die erforderlichen Bestelldaten ein und kann Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und korrigieren.
- Mit Betätigung der eindeutig zahlungspflichtig beschrifteten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Ticketvertrags ab.
- Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Annahme, die Zahlungsbestätigung oder die Übersendung beziehungsweise Freischaltung des Tickets zustande – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
- Der Vertragstext einschließlich dieser AGB wird dem Kunden nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und den Spam-Ordner zu kontrollieren.
- Wird ein externer Ticketdienstleister eingesetzt, werden dessen Identität, Rolle und gegebenenfalls zusätzlich geltende Bedingungen im Bestellprozess angegeben. Zwingende Angaben des konkreten Bestellprozesses gehen bei Widersprüchen vor.
5. Preise, Gebühren und Zahlung
- Alle im Bestellprozess angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Darin enthalten sind die nach der jeweils geltenden steuerlichen Behandlung anfallenden Steuern sowie alle vor Abschluss der Bestellung ausgewiesenen obligatorischen Gebühren.
- Verfügbare Zahlungsarten, Fälligkeit und etwaige zahlungsartspezifische Kosten werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
- Bei fehlgeschlagener, zurückgerufener oder nicht autorisierter Zahlung kann der Veranstalter die Ticketausgabe bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten oder ein bereits ausgegebenes Ticket sperren. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- Der Kunde trägt Rücklastschrift- oder vergleichbare Fremdkosten nur, soweit er deren Entstehung zu vertreten hat und die Kosten tatsächlich angefallen sowie angemessen sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6. Ticketausgabe und Ticketkontrolle
- Tickets werden in der im Bestellprozess angegebenen Form, insbesondere als elektronisches Ticket, bereitgestellt.
- Der Kunde muss das Ticket bis zum Ende der Veranstaltung aufbewahren und auf Verlangen in lesbarer Form vorzeigen.
- Ein Ticket berechtigt grundsätzlich nur zum einmaligen Zutritt, sofern die Ticketbeschreibung keine Wiedereinlassregelung enthält. Ein bereits entwerteter oder gescannter Code kann zurückgewiesen werden.
- Bei vervielfältigten Tickets erhält grundsätzlich die Person Zutritt, deren Ticketcode zuerst ordnungsgemäß geprüft wird. Weitergehende Ansprüche gegen Personen, die Tickets unberechtigt vervielfältigt oder weitergegeben haben, bleiben unberührt.
- Personalisierte Tickets sind nur zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis nutzbar. Ein Verfahren zur zulässigen Umschreibung wird gegebenenfalls im Ticketangebot beschrieben.
7. Mindestalter 18 Jahre
- Der Ticketkauf und der Zutritt zum Festival sind ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Beim Einlass ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis im Original vorzulegen. Abbildungen, Kopien, Schülerausweise oder vergleichbare nichtamtliche Nachweise müssen nicht akzeptiert werden.
- Das Mindestalter gilt auch für Begleitpersonen, Gäste von Ausstellern, Jurymitglieder und Inhaber von Freikarten. Eine Begleitung durch Erziehungsberechtigte führt zu keiner Ausnahme.
- Wer das Mindestalter nicht erfüllt oder nicht zuverlässig nachweisen kann, darf abgewiesen werden. Beruht die Abweisung auf einem vom Besucher zu vertretenden Umstand, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Private Übertragung und unzulässiger Weiterverkauf
- Nicht personalisierte Tickets dürfen im privaten Rahmen zum ursprünglichen Ticketpreis zuzüglich tatsächlich angefallener, nachweisbarer Gebühren weitergegeben werden.
- Untersagt sind insbesondere der gewerbliche oder gewerbsmäßige Weiterverkauf ohne Zustimmung, der Verkauf zu einem höheren als dem ursprünglichen Gesamtpreis, die Nutzung von Tickets für nicht genehmigte Gewinnspiele oder Werbeaktionen sowie der Verkauf über nicht autorisierte Verkaufsstellen, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse des Veranstalters besteht.
- Bei personalisierten Tickets ist eine Weitergabe nur nach ordnungsgemäßer Umschreibung über das bekannt gegebene Verfahren zulässig.
- Der Veranstalter kann rechtswidrig oder unter Täuschung erworbene Tickets im rechtlich zulässigen Umfang sperren. Vor einer Sperrung werden die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.
9. Einlass, Hausrecht und Sicherheitskontrollen
- Der Veranstalter und der Betreiber der Veranstaltungsstätte üben jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Hausrecht aus. Rechtmäßige Anweisungen des Veranstaltungs-, Sicherheits- und Venuepersonals sind zu befolgen.
- Die für die Veranstaltungsstätte geltende und vor dem Ticketkauf zugänglich gemachte Hausordnung wird ergänzender Vertragsbestandteil. Aktuelle Sicherheitsanweisungen vor Ort sind auch dann zu beachten, wenn sie aufgrund einer konkreten Gefahrenlage kurzfristig ergehen.
- Zur Sicherheit aller Anwesenden können Tickets, Ausweise, Taschen und mitgeführte Gegenstände kontrolliert werden. Körperkontrollen erfolgen nur mit Einwilligung und durch hierzu befugtes Personal. Wer eine sachlich gerechtfertigte Kontrolle verweigert, kann vom Zutritt ausgeschlossen werden.
- Der Zutritt kann insbesondere verweigert oder der weitere Aufenthalt beendet werden, wenn eine Person erkennbar stark alkoholisiert oder berauscht ist, andere gefährdet, Gewalt androht oder ausübt, diskriminierend handelt, verbotene Gegenstände mitführt, Tickets manipuliert oder erheblich gegen diese AGB, die Hausordnung oder rechtmäßige Anweisungen verstößt.
- Ein Ausschluss erfolgt unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes und der Umstände des Einzelfalls. Bei einem vom Besucher schuldhaft verursachten Ausschluss besteht grundsätzlich kein Erstattungsanspruch.
10. Verbotene Gegenstände und Verhaltensweisen
- Verboten sind insbesondere Waffen und waffenähnliche Gegenstände, Pyrotechnik, Explosivstoffe, gefährliche Werkzeuge, Reizstoffe, Glasbehälter, Drohnen, Lasergeräte sowie sonstige Gegenstände, die nach Art oder Verwendung Personen oder Sachen gefährden können.
- Das Mitbringen eigener alkoholischer Getränke oder von Speisen kann durch die Hausordnung beschränkt werden. Medizinisch notwendige Ausnahmen und behinderungsbedingte Bedarfe sind möglichst vorab mit dem Veranstalter abzustimmen.
- Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten sind ausschließlich in ausdrücklich freigegebenen Bereichen und nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen und örtlichen Vorschriften zulässig.
- Belästigungen, Gewalt, Bedrohungen, Hassrede, rassistische, antisemitische, queerfeindliche, sexistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen und Kennzeichen werden nicht geduldet.
- Tiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung mitgeführt werden. Gesetzlich anerkannte Assistenzhunde bleiben nach vorheriger Abstimmung und im Rahmen der Sicherheitsanforderungen zulässig.
11. Cannabis, Produktproben und Wettbewerbsformat
- Das Festival ist eine 18+-Branchen-, Informations- und Communityveranstaltung. Es ist kein Verkaufs-, Abgabe- oder Konsumort für Cannabis.
- Das Mitbringen, Verkaufen, Tauschen, Verschenken, Abgeben, Weitergeben, Überlassen oder Verkostbarmachen von Cannabis oder cannabishaltigen Konsumprodukten ist auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Das gilt ausdrücklich auch für kostenlose Proben, sogenannte Juryproben und private Tauschvorgänge.
- Der Konsum von Cannabis ist auf dem Veranstaltungsgelände und in den durch Gesetz, Hausordnung oder Anweisung erfassten angrenzenden Bereichen untersagt. Die Kennzeichnung als 18+-Veranstaltung begründet keine Ausnahme von gesetzlichen Konsumverboten.
- Rechtlich zulässige Samen, Anbauzubehör-, Lifestyle-, Informations- oder sonstige Branchenprodukte dürfen nur von zugelassenen Ausstellern und ausschließlich unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, Altersbeschränkungen, Werbeverbote und Auflagen angeboten oder beworben werden.
- Die Zulassung eines Ausstellers oder Produkts durch den Veranstalter ersetzt keine behördliche Erlaubnis und keine eigene Rechtsprüfung des Anbieters.
- Der Begriff „Cup“ bezeichnet ausschließlich ein rechtlich zulässiges Wettbewerbs- und Auszeichnungsformat. Cannabisproben werden nicht allein aufgrund dieser Bezeichnung angenommen. Einreichungen sind nur zulässig, wenn hierfür gesonderte, vorab veröffentlichte und rechtlich geprüfte Teilnahmebedingungen bestehen.
- Für ärztlich verordnete Medikamente gelten die gesetzlichen Vorschriften und die Vorgaben der Veranstaltungsstätte. Betroffene Besucher sollen besondere Aufbewahrungs- oder Anwendungsbedarfe vorab vertraulich mit dem Veranstalter klären.
12. Programm- und Ablaufänderungen
- Der Veranstalter darf den Ablauf, einzelne Programmpunkte, Aussteller, Referenten, Jurymitglieder, Flächenzuordnungen und Öffnungszeiten aus sachlichem Grund ändern, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und die Änderung für Ticketinhaber zumutbar ist.
- Der Ausfall oder Austausch einzelner angekündigter Beteiligter begründet allein grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch, wenn die Veranstaltung im Wesentlichen wie vereinbart stattfindet.
- Über wesentliche Änderungen informiert der Veranstalter unverzüglich über die Website und, soweit Kontaktdaten vorliegen, per E-Mail.
- Zwingende gesetzliche Ansprüche wegen einer erheblichen Abweichung von der vereinbarten Leistung bleiben unberührt.
13. Absage, Verlegung und Änderung des Veranstaltungsortes
- Bei vollständiger Absage ohne Ersatztermin wird der für das Veranstaltungsticket gezahlte Preis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über das beim Kauf verwendete Zahlungsmittel.
- Wird die Veranstaltung auf einen Ersatztermin verlegt, behält das Ticket seine Gültigkeit. Ticketinhaber können innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Verlegungsmitteilung in Textform die Erstattung des Ticketpreises verlangen, sofern in der Mitteilung keine längere Frist eingeräumt wird.
- Bei einer erheblichen Verlegung des Veranstaltungsortes, durch die der Besuch objektiv wesentlich erschwert wird, gilt Absatz 2 entsprechend. Eine zumutbare Verlegung innerhalb derselben Veranstaltungsregion kann im Einzelfall anders zu beurteilen sein.
- Wird die Durchführung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Verfügung, Sicherheitslage, erheblicher Infrastrukturstörung oder eines vergleichbaren, nicht vom Veranstalter beherrschbaren Ereignisses unmöglich oder unzumutbar, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. Der Veranstalter informiert so früh wie möglich.
- Aufwendungen für Anreise, Unterkunft oder sonstige Drittleistungen werden nur ersetzt, soweit der Veranstalter hierfür nach zwingendem Recht einzustehen hat. Kunden wird empfohlen, stornierbare Reiseleistungen zu buchen.
14. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Tickets
- Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorgesehen sind, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Ein freiwilliges Rückgabe- oder Stornierungsrecht besteht nur, wenn dies im konkreten Ticketangebot ausdrücklich eingeräumt wurde.
- Rechte bei Absage, Verlegung, erheblicher Leistungsänderung oder sonstiger Pflichtverletzung bleiben unberührt.
15. Pflichten und Verantwortlichkeit der Besucher
- Besucher haben auf andere Personen, Einrichtungen, Ausstellungsstücke und die Veranstaltungsstätte Rücksicht zu nehmen.
- Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften. Eltern oder Aufsichtspersonen haften nicht allein aufgrund ihrer Stellung, sondern nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen; das Festival ist jedoch ausschließlich ab 18 Jahren zugänglich.
- Unfälle, Gefahrenstellen, verlorene Gegenstände und sicherheitsrelevante Vorfälle sollen unverzüglich dem Veranstaltungspersonal gemeldet werden.
16. Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Besucher
- Foto- und Videoaufnahmen für ausschließlich private Zwecke sind zulässig, soweit Rechte anderer Personen, Anweisungen des Personals, Ausstellerinteressen und die Hausordnung nicht entgegenstehen.
- Professionelle oder kommerzielle Aufnahmen, Livestreams, Presseproduktionen, Drohnenaufnahmen sowie die Nutzung von Stativen, zusätzlicher Beleuchtung oder vergleichbarer Produktionstechnik bedürfen der vorherigen Genehmigung.
- Besucher müssen Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte und Datenschutzrechte beachten. Eine Veröffentlichung erkennbarer Einzelpersonen ist nur auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage zulässig.
17. Veranstaltungsaufnahmen und Datenschutz
- Im Rahmen des Festivals können Foto-, Video- und Tonaufnahmen zur Dokumentation, Berichterstattung, Sicherheit und Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden.
- Diese Klausel begründet keine pauschale Einwilligung in jede Aufnahme oder Nutzung. Rechtsgrundlage, Umfang, Speicherdauer, Widerspruchsmöglichkeiten und Ansprechpartner werden in einer gesonderten Datenschutz- und Aufnahmeinformation erläutert.
- Gezielte Interviews, Testimonials oder hervorgehobene werbliche Porträts werden, soweit rechtlich erforderlich, nur nach gesonderter Einwilligung genutzt.
- Wer aus einem besonderen persönlichen Grund nicht aufgenommen werden möchte, kann sich möglichst vor Veranstaltungsbeginn an die gekennzeichnete Informationsstelle wenden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
18. Haftung des Veranstalters
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
19. Garderobe, Verlust und Verwahrung
- Für mitgebrachte Gegenstände bleibt der Besucher grundsätzlich selbst verantwortlich.
- Wird eine bewachte Garderobe angeboten, richten sich Verwahrung und Haftung nach den dort bekannt gegebenen Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften. Wertgegenstände sollen nicht in abgegebener Kleidung verbleiben.
- Fundsachen werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt und können nach der Veranstaltung über die bekannt gegebene Kontaktstelle angefragt werden.
20. Barrierefreiheit und besondere Bedarfe
- Informationen zur Zugänglichkeit der Veranstaltungsstätte, zu barrierearmen Angeboten und zu erforderlichen Begleitpersonen werden auf der Website veröffentlicht, sobald die Veranstaltungsstätte verbindlich feststeht.
- Besucher mit behinderungsbedingten, medizinischen oder vergleichbaren besonderen Bedarfen werden gebeten, sich frühzeitig an den Veranstalter zu wenden. Gesetzliche Ansprüche werden dadurch weder eingeschränkt noch von einer Voranmeldung abhängig gemacht.
21. Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zu Ticketabwicklung, Zahlungsdienstleistern, Einlasskontrolle, Kommunikation und Veranstaltungsaufnahmen, ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf www.TerpCloudzZz.de.
22. Verbraucherschlichtung
Die Veranstalter sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Erklärung ist vor Veröffentlichung anhand der tatsächlichen Unternehmensverhältnisse und etwaiger gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zu bestätigen.
23. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des im Ticketangebot bezeichneten Veranstalters als Gerichtsstand vereinbart.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird durch diese AGB nicht begründet.
- Vertragssprache ist Deutsch.
24. Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB bleibt für den jeweiligen Ticketvertrag maßgeblich. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend, sofern sie nicht wirksam vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben sind.